Mitgliedschaft

 

Aktualisiert : 03.07.2011

Schützenverein Warburg von 1591 e.V.

420 Jahre Warburger Schützenverein 1591 - 2011

Mitgliedschaft

 

Mitglied des Vereins können nach § 3 der Satzung alle männlichen Personen werden, sofern sie einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Schützenrat ohne Angabe von Gründen .

 

Antragsformular (PDF-Format) für den Beitritt in den Schützenverein Warburg (Ausdruck)

Bitte auf den Link klicken. Die Beitrittserklärung ausdrucken, ausfüllen und dem Hauptmann/Spießder jeweiligen Kompanie übergeben.

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