Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können nach § 3 der Satzung alle männlichen Personen werden, sofern sie einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Schützenrat ohne Angabe von Gründen .
Antragsformular (PDF-Format) für den Beitritt in den Schützenverein Warburg (Ausdruck)
Bitte auf den Link klicken. Die Beitrittserklärung ausdrucken, ausfüllen und dem Hauptmann/Spießder jeweiligen Kompanie übergeben.
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