Satzung des Schützenvereins Warburg (Auszug)
§ 1 Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen "Schützenverein Warburg e.V."
- Der Sitz des Vereins ist Warburg.
- Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgericht Warburg eingetragen und führt den Zusatz "e.V."
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Pflege geselligen Beisammenseins, die Förderung freundschaftlicher Beziehungen der Mitglieder, Erhaltung der Traditionen des Schützenvereins und aktive Unterstützung der Belange der Stadt Warburg.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können alle männlichen Personen werden, sofern sie einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Schützenrat ohne Angaben von Gründen.
- Die Mitgliedschaft endet:
durch den Tod des Mitglieds
durch Austritt, der durch schriftliche Erklärung an den ersten oder zweiten Vorsitzenden des Vereins erfolgt
durch Ausschluss durch den Schützenrat, wenn ein wichtiger Grund dazu vorliegt. Der Beschluss bedarf einer 2/3 Mehrheit des Schützenrates.
Jedes Mitglied hat einen Beitrag zu zahlen. Die Nichtzahlung des Betrages kann vom Schützenrat als Austrittserklärung gewertet werden.
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Schützenrat
§ 5 Mitgliederversammlung
§ 6 Schützenrat
- Der Schützenrat fungiert rechtlich als Vorstand. Der Schützenrat besteht aus folgenden Mitgliedern:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Kassierer
- Schriftführer
- Oberst
- Zeremonienmeister
- 3 Hauptleuten
- Auf Antrag in der Mitgliederversammlung kann der Vorstand um bis zu 3 Personen erweitert werden.
- Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende des Vereins. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
- Dem Schützenrat obliegen die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
- Die Mitglieder des Schützenrates, außer den Hauptleuten und dem 1. Vorsitzenden, werden auf vier Jahre in schützenfestfreien Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Der 1. Vorsitzende wird auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt auf Antrag geheim. Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder kann der Schützenrat Schützen mit der Wahrnehmung der Geschäfte bis zur nächsten Mitgliederversammlung beauftragen.
- Die Hauptleute werden jeweils in dem Jahr , in dem das Schützenfest gefeiert wird, in der Mitgliederversammlung von den anwesenden Mitgliedern der einzelnen Kompanien gewählt.
§ 7 Arbeitskreise
Vor jedem Schützenfest werden vom Schützenrat nach Bedarf Arbeitskreise eingesetzt, die den Schützenrat bei der Organisation und Durchführung des Schützenfestes unterstützen.
§8 Rechnungsprüfung
Die von der Mitgliederversammlung gewählten zwei Rechnungsprüfer prüfen die Kassengeschäfte des Vereins. Die Rechnungsprüfer werden auf zwei Jahre gewählt. Eine Überprüfung hat einmal jährlich zu erfolgen. Über das Ergebnis ist in der Mitgliederversammlung zu berichten.
§9 Schützenbatallion
- Die Mitglieder des Vereins bilden das Schützenbataillion, welches der Führung des Oberst untersteht.
- Das Schützenbataillion besteht aus drei Kompanien, die jeweils von einem Hautmann geführt werden.
- In dem Jahr, in dem Schützenfest gefeiert wird, geben die Hauptleute in der Mitgliederversammlung die einzelnen Kompanieoffiziere bekannt.
§10 Schützenfest
Alle zwei Jahre wird ein Schützenfest gefeiert. Die Mitgliederversammlung kann einen abweichenden Beschluss fassen.
§11 Vereinsvermögen
Über die Aufbewahrung des Vereinsvermögens entscheidet der Schützenrat.
§12 Auflösung des Vereins
Im Falle der Auflösung des Vereins bestimmt der Schützenrat über die Verwendung des Vereinsvermögens. Das dem Verein gehörende Schützenkleinod soll der Stadt Warburg anheimfallen.
§13 Ehrenmitgliedschaft
Der Schützenrat ist berechtigt, Mitglieder, die sich in hervorragender Weise um den Verein verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen.
In Kraft getreten am 22.03.1998
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